Die Gesamtkonferenz (GK)


Hier werden Entscheidungen über alle pädagogischen Angelegenheiten der Schule getroffen.

Die Elternschaft hat ein Anhörungsrecht; (sie ist vor grundsätzlichen Entscheidungen zu hören (z. B. Organisation und Leistungsbewertung). Daher besteht von Seiten der Schule eine Informationspflicht und es wäre sinnvoll, den Vorstand des SER in die Gesamtkonferenz zu wählen.
In unserer Schule sind die Eltern in der Gesamtkonferenz mit 6 Stimmen vertreten.


Folgende Elternvertreter unserer Schule sind Mitglieder der Gesamtkonferenz :

Frau Appel

Herr Fels

Frau Storich

Frau K. Hasloop

Frau Lennertz

Frau Kopka


Auszug  Niedersächsisches Schulgesetz ( NdsSchG)

 

§ 34
Gesamtkonferenz
(1) In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der
Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.
(2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer
Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über
1. das Schulprogramm,
2. die Schulordnung,
3. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
4. den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 sowie
5. Grundsätze für
a) Leistungsbewertung und Beurteilung,
b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle
wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

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