Die Fachkonferenzen (FK)

 

Fachkonferenzen entscheiden über Angelegenheiten die ihren fachlichen Bereich betreffen (Anschaffung von Büchern, Arbeitspläne, etc.). In jeder Fachkonferenz sind die Eltern mit 2 Stimmen vertreten.

Folgende Elternvertreter unserer Schule sind Mitglieder der Fachkonferenzen:

 

Fachkonferenz Deutsch:

 

 

 

Fachkonferenz Mathematik:

 

 

Fachkonferenz Englisch:

 

 

Fachkonferenz Sachunterricht:

 

 

Fachkonferenz Musik:

 

 

Fachkonferenz Sport:

 

 

Fachkonferenz Kunst, Werken, textiles Gestalten:

 

 

Fachkonferenz Religion:

 


 

Auszug  Niedersächsisches Schulgesetz ( NdsSchG)

 

§ 35

Teilkonferenzen

(1) Für Fächer oder Gruppen von Fächern richtet die Gesamtkonferenz
Fachkonferenzen ein. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der
Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen
fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne
und Rahmenrichtlinien (§ 122 Abs. 1 und 2) sowie die Einführung von Schulbüchern.
Bei Angelegenheiten, die nicht ausschließlich den fachlichen Bereich einer
Fachkonferenz betreffen, entscheidet die Gesamtkonferenz, welche Konferenz für die
Angelegenheit zuständig ist.
(2) Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz zu bilden. Diese entscheidet im
Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die
ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen,
insbesondere über
1 das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte,
2. die Koordinierung der Hausaufgaben,
3. die Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schülerinnen und Schüler (allgemeine
Urteile),