Beratungskonzept der GS BOKEL   

 

Vorwort

Im Schulalltag gibt es immer wieder Fragen, Sorgen und Konflikte seitens der Kinder, Eltern, Lehrer und Schulleitung. In unserem Beratungskonzept werden diese unterschiedlichen Ebenen berücksichtigt und beschrieben.

 

Es ist ein wichtiges Ziel, dass sich alle Beteiligten an unserer Schule wohl fühlen. Dies bedeutet, dass alle wissen, wo sie Hilfe und Unterstützung finden können. Um diesem Ziel nachzukommen, stehen nicht nur die Lehrer/Innen und Schulleiterin in der Verantwortung, sondern auch die Kinder, Eltern und Pädagogischen Mitarbeiter. Dazu bedarf es der Zusammenarbeit aller. Beratung sollte so früh wie möglich einsetzen, um auftretende Probleme im Vorfeld schon zu beseitigen.

 

In der Grundschule Bokel sind alle daran interessiert eine inhaltliche Klärung herbeizuführen. Eine gemeinsam entwickelte praxisgerechte Lösung wird mit dem Ratsuchenden angestrebt.

 

Für die Beratung steht ein separater Raum zur Verfügung. So können die Gespräche in angenehmer Atmosphäre und in Ruhe stattfinden.

 

Beratung braucht Zeit. Nicht alle Probleme sind schnell zu lösen. Eventuell wird ein längerer Zeitraum und mehrere Beratungsgespräche notwendig sein, um eine tragfähige Lösung zu finden.

 

1. Innerschulische Beratungssituation

 1.1 Beratung von Schülern und Schülerinnen

 

Schüler und Schülerinnen werden meist durch den/die Klassenlehrer/in beraten. Er/sie berät Schüler/innen bei Streitigkeiten mit Klassen- und Schulkameraden, bei Lernschwierigkeiten, besonderen Wünschen an Unterricht und Schule und oft auch bei persönlichen Problemen, mit denen Schüler/innen sich an die Lehrkraft wenden.

 

Zu den Zeugnissen bieten wir einen Kindersprechtag an. Dieser wird am Vormittag durchgeführt. Hier sprechen die Lehrkräfte mit den Schüler und Schülerinnen über das Zeugnis.

 

Ebenfalls beraten sich die Schüler und Schülerinnen gegenseitig bei ihrer Arbeit im Unterricht, indem sie sich gegenseitig helfen, unterstützen und gezielt Rückmeldungen geben (z.B. bei Referaten).

 

In den dritten und vierten Jahrgängen gibt es Klassensprecher/in. Auch diese können schon ihre Mitschüler/innen unterstützen.

 

In einigen Klassen wird der Klassenrat dazu genutzt, um Alltagsprobleme, Konflikte oder Streitigkeiten  zu lösen und sich miteinander darüber zu beraten. Der Klassenrat besteht aus der Klassengemeinschaft und findet einmal die Woche statt.

 

 1.2 Beratung von Eltern

 

In erster Linie ist der erste Ansprechpartner für Eltern der/die Klassenlehrer/in der/des Schülers/Schülerin. Ein enger Kontakt ist hier besonders wichtig. In einem Elterngespräch können z.B. Themen wie Lernverhalten, individuelle Förderung, Verhaltensauffälligkeiten, Arbeits- und Sozialverhalten besprochen werden. Desweiteren kann eine Beratung über die Schullaufbahn stattfinden. Weiterhin findet ein Informationsaustausch statt, wobei auch die Eltern die Lehrer beraten können, da diese die Experten für ihr Kind sind. Sie können der Schule wichtige Informationen geben über das Verhalten der Kinder Zuhause, wie z.B. über den Umgang mit Konflikten, Hausaufgaben, Stress, …

 

Ebenfalls können die Eltern mit der/dem Fachlehrer/in sprechen. Dieser ist Ansprechpartner für das Fach, Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten.

 

Die Förderschullehrer unterstützen das Team speziell bezogen auf Kinder mit Lernschwierigkeiten. Sie beraten Eltern und Lehrer/innen dieser Kinder über Fördermöglichkeiten und Umgang mit den speziellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten.

 

In der Grundschule Bokel finden zwei Termine für einen Elternsprechtag statt. Dieser wird jeweils nach den Oster- und Herbstferien durchgeführt. Als Grundlage für die Gespräche dient unter anderem die ILE. Die Schüler/innen haben so die Möglichkeit sich zu den Zeugnissen noch zu verbessern.

 

An dem Elternsprechtag nimmt nicht nur die/der Klassenlehrer/in, sondern auch die/der Fachlehrer/in für Mathe (bzw. Deutsch) teil.

 

Unabhängig von den Elternsprechtagen besteht jederzeit die Möglichkeit bei Problemen Lehrer anzusprechen und einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Die Lehrkräfte sind über das Sekretariat oder über das „Postheft“ zu erreichen. So können Termine für persönliche Gespräche individuell und nach Bedarf abgesprochen werden.

 

1.3 Beratung von Lehrern/innen

Die gewählten Personalvertreter/Innen beraten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule in allen Belangen des Personalrechts. Er ist Ansprechpartner für Kolleginnen/en und vermittelt bei Konflikten im Kollegium und mit der Schulleitung.

 

Die Schulleitung berät LehrerInnen bei Schwierigkeiten mit Schülern und Eltern und bei administrativen Aufgaben und organisatorischen Problemen. Regelmäßige Personalgespräche und Unterrichtsbesuche dienen der gegenseitigen Information, aber auch der Personalberatung.

 

Gemäß § 43 trägt die Schulleiterin „… die Gesamtverantwortung für die Schule und für deren Qualitätssicherung und –entwicklung.“ Das Niedersächsische Schulgesetzt legt in § 43 fest,  „der Schulleiter … besucht und berät die an der Schule tätigen Lehrkräfte im Unterricht…“

 

Im Zentrum unseres Qualitätsmanagements steht der Unterricht. Mit seinen Unterrichtsbesuchen und anschließenden Beratungen leistet die Schulleiterin einen Beitrag zur Unterrichtsentwicklung.

 

Gründe dafür:

 

-          fördern der Professionalisierung der Lehrkräfte

 

-          Lehrkräfte unterstützen und motivieren

 

-          Themen für bedarfsgerechte schulinterne oder externe Fortbildungen ermitteln

 

-          Hohes Ziel: Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Schüler und Schülerinnen

 

Zur „Beratung der Lehrkräfte“ der GS Bokel gehört nicht nur der Besuch im Unterricht, sondern auch das Mitarbeitergespräch. Dieses ist wichtig als Personalführungsinstrument und dient ebenfalls der Qualitätssicherung. Strukturierte Mitarbeitergespräche sind nach §2NLVO gefordert. Allerdings unterliegen sie der Mitbestimmung gem. §66, 10 NPersVg. Die Durchführung dieser Gespräche ist somit erst nach Zustimmung des SPR zulässig.

 

Die Schulleiterin besucht jedes Jahr jeweils die Klassenlehrer/in der 1. und 3. Klasse. Zeitnah findet auch das Mitarbeitergespräch statt. Kollegen, die keine Klassen haben, werden ebenfalls alle 2 Jahre besucht. Die Rückmeldung soll als Hilfe und Unterstützung auf Augenhöhe angesehen werden. Es geht um: Einsicht fördern, Erkenntnisse gemeinsam gewinnen, Anstöße geben und Verbesserung der Unterrichtsqualität. Es handelt sich hierbei um keine formelle Beurteilung der Lehrkräfte.

 

In dem Mitarbeitergespräch geht es vor allem darum die Mitarbeiter zu unterstützen sich weiter zu entwickeln und diese zu fördern. Personalentwicklung wird hier verstanden als individuelle Entwicklung jeden Mitarbeiters.

 

Das Mitarbeitergespräch findet in einem offenen Dialog in entspannter und störungsfreier Atmosphäre statt. Das bedeutet, dass dieses Gespräch offen für alle Themen und Inhalte ist. Es betrifft immer den Rückblick auf das vergangene, als auch die Vorausschau auf das zukünftige Schuljahr.

  

2. Außerschulische Beratungssituation

 

Außerschulische Beratungssituationen bieten wichtige Spezialkompetenzen für die Arbeit in der Schule mit allen Erziehenden an. Wo immer es notwendig und sinnvoll ist, sind wir offen für eine Zusammenarbeit mit diesen Institutionen.

 

Für Eltern/Schüler/innen/LehrerInnen

 

Klassen- und Fachlehrer/innen können Eltern bei Problemen inhaltlich beraten. Darüber hinaus können sie an Helfereinrichtungen verweisen und nach einer Schweigepflichtentbindung dort auch Rücksprache halten. Somit entsteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Institutionen, was zu einer umfassenderen und zügigeren Bearbeitung von Problemen führt. Die nachfolgenden Institutionen unterstützen nicht nur die Eltern und Kinder sondern auch die LehrerInnen.

 

Institutionen mit denen wir zusammenarbeiten:

 

-          Erziehungs- und Beratungsstelle

 

-          Jugendhilfestation Hagen

 

-          Lebenshilfe Hagen

 

-          Cuxbus

 

-          Therapeuten/Praxen

 

-          Assistenzen (DAK, AWO, Lebenshilfe usw. )

 

-          Überregionale Eltern- und Schülervertreter (Kreis- u. Landesebene)

 

-          Überregionale Fortbildungsangebote für Lehrkräfte

 

Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann nach Bedarf erweitert werden. So ist es z.B. immer auch möglich auf Wunsch der Eltern und nach der Schweigepflichtentbindung mit dem zuständigen Kinderarzt oder Therapeuten eines Kindes zusammenzuarbeiten. Soweit sinnvoll und machbar, sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, auftretende Schwierigkeiten nicht nur innerhalb der Schule, sondern auch mit kompetenter Unterstützung von außen zu lösen- oder auch mit ihnen umgehen zu lernen.

 

Die GS Bokel entwickelt gerade ein Fortbildungskonzept. In diesem wird geregelt, welche Fortbildungen sich für die GS Bokel besonders eignen.

 

Darüber hinaus ist die Schulleitung ein wichtiger Vermittler für eventuelle Probleme bei:

 

-          Sucht

 

-          Burnout

 

Ein wichtiger Beratungspartner für die Lehrer stellt die Landesschulbehörde da. Sie gibt bei Fragen Auskunft, oder unterstützt durch Fortbildungsangebote. So kommen auch Experten der Landesschulbehörde in die Schule um gezielte Themen, wie z. B. Leitbild, Schulprogramm usw. zusammen mit den Lehrern/der Schulgemeinschaft zu erarbeiten.

 

3. Ausblick

 

Das vorliegende Beratungskonzept kann immer nur ein Zwischenergebnis sein. Es unterliegt der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung, damit eine „Beratungskultur“ und eine „konstruktive Konfliktkultur“ aller Beteiligten wachsen kann. Es wird weiterhin überprüft, inwieweit das Beratungskonzept durch neue Entwicklungen und Aufgaben, die sich aktuell stellen, verändert, ergänzt und weiter entwickelt werden soll.

 

Ergebnisse und Konsequenzen z.B. aus den Unterrichtsbesuchen werden auf den Dienstbesprechungen vorgestellt und womöglich auch in den weiteren Gremien bearbeitet.

 

Es geht um die ständige Entwicklung und Begleitung zur Verbesserung des Schulalltags.

 (Stand Juni 2015)